SPRENGFACHMANN/-FRAU
FACHSPEZIFISCHE WEITERBILDUNGEN
Sprengfachleute tragen die Verantwortung für die Planung und Durchführung von Sprengarbeiten im Tief- und Rückbau, im Untertagebau sowie in Steinbrüchen. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Erstellung von Sprengplänen, die Organisation des Sprengstofftransports und die Überwachung aller Sicherheitsmassnahmen.
SPRENGFACHMANN/-FRAU
mit eidg. Fachausweis
Um als Sprengfachmann/-frau mit eidgenössischem Fachausweis tätig zu sein,ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich, ergänzt durch den Sprengausweis der Kategorie C mit besonderen Sprengberechtigungen. Nach dem Erwerb des EFZ sind mindestens vier Jahre Berufspraxis im zivilen Sprenggewerbe notwendig. Mit ihrem Fachwissen leisten Sprengfachleute einen entscheidenden Beitrag zur sicheren und effizienten Durchführung von Sprengarbeiten.
FAQ
K-BMF-Baumaschinenführerausbildungen und -prüfungen sind in der Prüfungsordnung und in der Wegleitung beschrieben: Dokumente
Genaue Informationen zu den Ausbildungskursen finden Sie direkt beim jeweiligen Ausbildungszentrum: Prüfungsstätten Baumaschinenführer / Ausbildungs- und Prüfungsstätten
Bitte beantragen Sie ein Duplikat auf folgender Webseite: Ausweise
Nein, der Verein K-BMF anerkennt keine Baumaschinenführerausweise Dritter.
Gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Art. 8, dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren, wozu auch die Arbeit mit Baumaschinen zählt, nur durch ausgebildete Personen ausgeführt werden. Ein/e Baumaschinenführer/in benötigt daher eine entsprechende Ausbildung.
Der Verein K-BMF bietet für das Bauhauptgewerbe schweizweit anerkannte und von der SUVA empfohlene Ausbildungen mit Ausweis an.
Für den Kranführerausweis ist die SUVA zuständig.
Der Sprengverband Schweiz organisiert Ausbildungskurse für Sprengberechtigte sowie Sprengfachleute.
Informationen zu den Prüfungen und der Link zum Anmeldeformular finden sich hier.
Informationen zur Subjektfinanzierung finden sich auf der Seite des SBFI: Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten und mit spezifischen Informationen für das Bauhauptgewerbe hier.
Die Entscheidung über die Zulassung zu einer eidg. Prüfung ist abhängig davon, ob ein Kandidat bzw. eine Kandidatin die Zulassungsbedingungen in der Prüfungsordnung (vgl. Abs. 3.31) erfüllt. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission bei Erhalt der Anmeldung mit allen Unterlagen. Es können nur vollständige Dossiers berücksichtigt werden.
Berufserfahrung kann bis zum Zeitpunkt der Prüfung gesammelt werden.
Weiterführende Informationen sowie die Prüfungsordnungen zu den jeweiligen eidg. Prüfungen finden sich hier.
Für eine individuelle Beratung steht Ihnen die Geschäftsstelle Prüfungen HBB zur Verfügung.
Geschäftsstelle Prüfungen HBB
c/o Bereich Bildung
Weinbergstrasse 49
8006 Zürich
+41 58 360 76 99
Diplome und Kurszertifikate, die von Bildungsanbietern direkt ausgestellt wurden (wie z.B. Kursbestätigungen oder HF-Diplome), müssen bei den jeweiligen Bildungsanbietern bestellt werden. Eidg. Diplome und Fachausweise können beim SBFI direkt bestellt werden (mehr Informationen dazu finden sich hier: Kandidierende und Absolvierende).
Informationen zum Vorgehen für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches finden sich hier.
Informationen zu den Prüfungsgebühren erhalten Sie in der Prüfungsausschreibung oder bei der Geschäftsstelle Prüfungen HBB.
Geschäftsstelle
Prüfungen HBB
c/o Bereich Bildung
Weinbergstrasse 49
8006 Zürich
+41 58 360 76 99