SPRENGBERECHTIGTE/R

FACHSPEZIFISCHE WEITERBILDUNGEN

Mit ihrem Verantwortungsbewusstsein leisten Sprengberechtigte einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Effizienz in ihrem Arbeitsbereich.

SPRENGBERECHTIGTE/R

Mit Zertifikat

Sprengberechtigte tragen eine besonders grosse Verantwortung, da ihre Tätigkeit äusserst vielseitig und anspruchsvoll ist. Das Sprengstoffgesetz unterscheidet dabei zwischen allgemeinen und besonderen Sprengarbeiten:

  • Allgemeine Sprengarbeiten umfassen alltägliche Aufgaben wie Graben-, Abtrags- und Findlingssprengungen sowie Holz- und Wurzelstocksprengungen.
  • Besondere Sprengarbeiten beinhalten anspruchsvollere Tätigkeiten wie Grossbohrloch-Sprengungen, Metallsprengungen oder die Vernichtung von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Umgang mit Sprengstoffen sind im Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung geregelt.

Mit ihrem Verantwortungsbewusstsein leisten Sprengberechtigte einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Effizienz in ihrem Arbeitsbereich.

Sprengstoffgesetz

Sprengstoffverordnung

Weitere Informationen zu diesem Berufsbild findest du im Download-Bereich.

Ausbildung für Sprengberechtigte
SPRENGBERECHTIGTE/R

Downloads Sprengberechtigte/r

FAQ

K-BMF-Baumaschinenführerausbildungen und -prüfungen sind in der Prüfungsordnung und in der Wegleitung beschrieben: Dokumente

Genaue Informationen zu den Ausbildungskursen finden Sie direkt beim jeweiligen Ausbildungszentrum: Prüfungsstätten Baumaschinenführer / Ausbildungs- und Prüfungsstätten

Bitte beantragen Sie ein Duplikat auf folgender Webseite: Ausweise

Nein, der Verein K-BMF anerkennt keine Baumaschinenführerausweise Dritter.

Gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Art. 8, dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren, wozu auch die Arbeit mit Baumaschinen zählt, nur durch ausgebildete Personen ausgeführt werden. Ein/e Baumaschinenführer/in benötigt daher eine entsprechende Ausbildung.
Der Verein K-BMF bietet für das Bauhauptgewerbe schweizweit anerkannte und von der SUVA empfohlene Ausbildungen mit Ausweis an.

Für den Kranführerausweis ist die SUVA zuständig.

Der Sprengverband Schweiz organisiert Ausbildungskurse für Sprengberechtigte sowie Sprengfachleute.

Informationen zu den Prüfungen und der Link zum Anmeldeformular finden sich hier.

Informationen zur Subjektfinanzierung finden sich auf der Seite des SBFI: Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten und mit spezifischen Informationen für das Bauhauptgewerbe hier.

Die Entscheidung über die Zulassung zu einer eidg. Prüfung ist abhängig davon, ob ein Kandidat bzw. eine Kandidatin die Zulassungsbedingungen in der Prüfungsordnung (vgl. Abs. 3.31) erfüllt. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission bei Erhalt der Anmeldung mit allen Unterlagen. Es können nur vollständige Dossiers berücksichtigt werden.

Berufserfahrung kann bis zum Zeitpunkt der Prüfung gesammelt werden.

Weiterführende Informationen sowie die Prüfungsordnungen zu den jeweiligen eidg. Prüfungen finden sich hier.

Für eine individuelle Beratung steht Ihnen die Geschäftsstelle Prüfungen HBB zur Verfügung.

Geschäftsstelle Prüfungen HBB
c/o Bereich Bildung
Weinbergstrasse 49
8006 Zürich
+41 58 360 76 99

Diplome und Kurszertifikate, die von Bildungsanbietern direkt ausgestellt wurden (wie z.B. Kursbestätigungen oder HF-Diplome), müssen bei den jeweiligen Bildungsanbietern bestellt werden. Eidg. Diplome und Fachausweise können beim SBFI direkt bestellt werden (mehr Informationen dazu finden sich hier: Kandidierende und Absolvierende).

Informationen zum Vorgehen für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches finden sich hier.

Informationen zu den Prüfungsgebühren erhalten Sie in der Prüfungsausschreibung oder bei der Geschäftsstelle Prüfungen HBB.

Geschäftsstelle
Prüfungen HBB
c/o Bereich Bildung
Weinbergstrasse 49
8006 Zürich
+41 58 360 76 99