KRANFÜHRER/IN

FACHSPEZIFISCHE WEITERBILDUNGEN

Kranführer/innen tragen die Verantwortung für das sichere Bewegen schwerer Lasten auf Baustellen. Die Hauptaufgabe besteht darin, Lasten korrekt einzuhängen und präzise an die gewünschten Stellen zu bringen. Um Krane bedienen zu dürfen, benötigt man in der Schweiz einen Kranführerausweis der SUVA

KRANFÜHRER/IN

Mit Ausweis

  • Kategorie A – Fahrzeugkrane
    Fahrzeugkrane wie Autokrane, Mobilkrane, Raupenkrane, Anhängerkrane, mit Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane und Teleskopstapler sowie Lastwagenladekrane mit einem Lastmoment von mehr als 400 000 Nm oder einer Auslegerlänge von mehr als 22 Metern.
  • Kategorie B – Turmdrehkrane
    Turmdrehkrane wie Obendreher-, Untendreher- und Wippkrane.
  • Kategorie C – Industrie- und übrige Krane
    Die Ausbildung ist obligatorisch. Es gibt keine Prüfung.
    Übrige Krane wie Portalkrane, Brückenkrane, Auslegerkrane, Drehkrane, ohne Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane und Teleskopstapler sowie Lastwagenladekrane mit einem Lastmoment von höchstens 400 000 Nm und einer Auslegerlänge von höchstens 22 Metern.

Die Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den eidgenössischen Richtlinien und werden nur bei von der SUVA anerkannten Ausbildungsstätten angeboten. Mit ihrem Wissen leisten Kranführer/innen einen wichtigen Beitrag zur Effizienz und Sicherheit auf Baustellen.

Voraussetzungen für die Kranführerausbildung sind:

  • Persönliche Eignung (SUVA-Gesundheitsformulare)
  • Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (Niveaustufe B1)
  • Handwerkliche Erfahrung und technisches Verständnis
Weitere Informationen
KRANFÜHRER/IN

FAQ

K-BMF-Baumaschinenführerausbildungen und -prüfungen sind in der Prüfungsordnung und in der Wegleitung beschrieben: Dokumente

Genaue Informationen zu den Ausbildungskursen finden Sie direkt beim jeweiligen Ausbildungszentrum: Prüfungsstätten Baumaschinenführer / Ausbildungs- und Prüfungsstätten

Bitte beantragen Sie ein Duplikat auf folgender Webseite: Ausweise

Nein, der Verein K-BMF anerkennt keine Baumaschinenführerausweise Dritter.

Gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Art. 8, dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren, wozu auch die Arbeit mit Baumaschinen zählt, nur durch ausgebildete Personen ausgeführt werden. Ein/e Baumaschinenführer/in benötigt daher eine entsprechende Ausbildung.
Der Verein K-BMF bietet für das Bauhauptgewerbe schweizweit anerkannte und von der SUVA empfohlene Ausbildungen mit Ausweis an.

Für den Kranführerausweis ist die SUVA zuständig.

Der Sprengverband Schweiz organisiert Ausbildungskurse für Sprengberechtigte sowie Sprengfachleute.

Informationen zu den Prüfungen und der Link zum Anmeldeformular finden sich hier.

Informationen zur Subjektfinanzierung finden sich auf der Seite des SBFI: Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten und mit spezifischen Informationen für das Bauhauptgewerbe hier.

Die Entscheidung über die Zulassung zu einer eidg. Prüfung ist abhängig davon, ob ein Kandidat bzw. eine Kandidatin die Zulassungsbedingungen in der Prüfungsordnung (vgl. Abs. 3.31) erfüllt. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission bei Erhalt der Anmeldung mit allen Unterlagen. Es können nur vollständige Dossiers berücksichtigt werden.

Berufserfahrung kann bis zum Zeitpunkt der Prüfung gesammelt werden.

Weiterführende Informationen sowie die Prüfungsordnungen zu den jeweiligen eidg. Prüfungen finden sich hier.

Für eine individuelle Beratung steht Ihnen die Geschäftsstelle Prüfungen HBB zur Verfügung.

Geschäftsstelle Prüfungen HBB
c/o Bereich Bildung
Weinbergstrasse 49
8006 Zürich
+41 58 360 76 99

Diplome und Kurszertifikate, die von Bildungsanbietern direkt ausgestellt wurden (wie z.B. Kursbestätigungen oder HF-Diplome), müssen bei den jeweiligen Bildungsanbietern bestellt werden. Eidg. Diplome und Fachausweise können beim SBFI direkt bestellt werden (mehr Informationen dazu finden sich hier: Kandidierende und Absolvierende).

Informationen zum Vorgehen für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches finden sich hier.

Informationen zu den Prüfungsgebühren erhalten Sie in der Prüfungsausschreibung oder bei der Geschäftsstelle Prüfungen HBB.

Geschäftsstelle
Prüfungen HBB
c/o Bereich Bildung
Weinbergstrasse 49
8006 Zürich
+41 58 360 76 99