KONTAKTPERSON FÜR ARBEITSSICHERHEIT (KOPAS)

FACHSPEZIFISCHE WEITERBILDUNGEN

Die Ausbildung zur KOPAS vermittelt grundlegendes Wissen zu Sicherheitsstandards und gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Bauhauptgewerbe. Sie ist Voraussetzung, um die Branchenlösung «sicuro» für das Bauhauptgewerbe umzusetzen und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

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Mit Zertifikat

Kontaktpersonen Arbeitssicherheit (KOPAS) organisieren und koordinieren im Unternehmen alle Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dabei arbeiten sie als Berater eng mit Geschäftsführung und Vorgesetzten zusammen. Ihre Aufgabe in der Umsetzung ist es, Gefährdungen zu identifizieren, Risiken zu beurteilen und passende Sicherheitsmassnahmen zu planen sowie umzusetzen. Dazu gehört unter anderem die Einführung und Einhaltung eines Sicherheitsleitbilds, das Schulen und Informieren von Mitarbeitenden, sowie die Organisation von Notfallmassnahmen.

Weitere Informationen
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FAQ

K-BMF-Baumaschinenführerausbildungen und -prüfungen sind in der Prüfungsordnung und in der Wegleitung beschrieben: Dokumente

Genaue Informationen zu den Ausbildungskursen finden Sie direkt beim jeweiligen Ausbildungszentrum: Prüfungsstätten Baumaschinenführer / Ausbildungs- und Prüfungsstätten

Bitte beantragen Sie ein Duplikat auf folgender Webseite: Ausweise

Nein, der Verein K-BMF anerkennt keine Baumaschinenführerausweise Dritter.

Gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Art. 8, dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren, wozu auch die Arbeit mit Baumaschinen zählt, nur durch ausgebildete Personen ausgeführt werden. Ein/e Baumaschinenführer/in benötigt daher eine entsprechende Ausbildung.
Der Verein K-BMF bietet für das Bauhauptgewerbe schweizweit anerkannte und von der SUVA empfohlene Ausbildungen mit Ausweis an.

Für den Kranführerausweis ist die SUVA zuständig.

Der Sprengverband Schweiz organisiert Ausbildungskurse für Sprengberechtigte sowie Sprengfachleute.

Informationen zu den Prüfungen und der Link zum Anmeldeformular finden sich hier.

Informationen zur Subjektfinanzierung finden sich auf der Seite des SBFI: Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten und mit spezifischen Informationen für das Bauhauptgewerbe hier.

Die Entscheidung über die Zulassung zu einer eidg. Prüfung ist abhängig davon, ob ein Kandidat bzw. eine Kandidatin die Zulassungsbedingungen in der Prüfungsordnung (vgl. Abs. 3.31) erfüllt. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission bei Erhalt der Anmeldung mit allen Unterlagen. Es können nur vollständige Dossiers berücksichtigt werden.

Berufserfahrung kann bis zum Zeitpunkt der Prüfung gesammelt werden.

Weiterführende Informationen sowie die Prüfungsordnungen zu den jeweiligen eidg. Prüfungen finden sich hier.

Für eine individuelle Beratung steht Ihnen die Geschäftsstelle Prüfungen HBB zur Verfügung.

Geschäftsstelle Prüfungen HBB
c/o Bereich Bildung
Weinbergstrasse 49
8006 Zürich
+41 58 360 76 99

Diplome und Kurszertifikate, die von Bildungsanbietern direkt ausgestellt wurden (wie z.B. Kursbestätigungen oder HF-Diplome), müssen bei den jeweiligen Bildungsanbietern bestellt werden. Eidg. Diplome und Fachausweise können beim SBFI direkt bestellt werden (mehr Informationen dazu finden sich hier: Kandidierende und Absolvierende).

Informationen zum Vorgehen für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches finden sich hier.

Informationen zu den Prüfungsgebühren erhalten Sie in der Prüfungsausschreibung oder bei der Geschäftsstelle Prüfungen HBB.

Geschäftsstelle
Prüfungen HBB
c/o Bereich Bildung
Weinbergstrasse 49
8006 Zürich
+41 58 360 76 99