Steigere

deine Qualifikation

IM GLEISBAU

Deine Lehre war nur der Anfang – mit einer Weiterbildung im Gleisbau kannst du dein Know-how ausbauen, mehr Verantwortung übernehmen und deine Karriere aufs nächste Level heben. Ob Spezialkurse oder höhere Berufsbildung – nutze deine Chancen und werde zum Profi auf der Schiene!
Starte jetzt durch und gestalte deine Zukunft im Gleisbau!

EINBLICKE IN DEN Gleisbau

Gleisbauer/innen sorgen dafür, dass Züge sicher und zuverlässig fahren können. Sie bauen, warten und reparieren Schienen, Weichen und Bahnübergänge. Dabei arbeiten sie mit modernsten Maschinen, vermessen Trassen millimetergenau und sorgen für stabile Untergründe. Präzision und Teamwork sind gefragt, denn jede Strecke muss höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Ohne sie würde der Bahnverkehr stillstehen – ein unverzichtbarer Beruf für eine vernetzte Zukunft!

Höhere Berufsbildung im Gleisbau (HBB)

Gleisbau-Vorarbeiter/in mit Zertifikat

Als Gleisbau-Vorarbeiter/in bist du bist verantwortlich für die technische Abwicklung der Baustellen.

Bauvorarbeiter/in

Bauvorarbeiter leiten ein kleineres Team. Sie tragen auf der Baustelle die Verantwortung, dass die Aufträge korrekt ausgeführt werden.

Gleisbau-Polier/in

Gleisbau-Polier/innen sind die Organisatoren auf der Baustelle. Sie führen Mitarbeitende und sind verantwortlich für die termin- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.

Baupolier/In

Baupoliere sind die Organisatoren auf der Baustelle. Sie führen bis zu 20 Mitarbeitende und sind verantwortlich für die termin- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten.

Bauführer/in

Bauführer organisieren, leiten und überwachen ihre Baustellen. Sie sind das Bindeglied zwischen Bauherren und Bauprojekt.

Baumeister/in

Baumeister leiten ein Bauunternehmen oder übernehmen eine wichtige Führungsfunktion im oberen Kader.

Übersicht diverser Ausbildungsstandorte

Ausbildungsstandorte im Bauhauptgewerbe:

FACHSPEZIFISCHE WEITERBILDUNGEN

BAUTENSCHUTZ-
FACHMANN / - FRAU

Mit eidgenössischem Fachausweis

Die Weiterbildung zum/zur Bautenschutzfachmann/-frau vermittelt Fachwissen und praktische Fähigkeiten für den Erhalt, die Sanierung und den Schutz von Bauwerken. Die Teilnehmer/innen lernen, Schäden an Bausubstanzen zu erkennen, geeignete Schutzmassnahmen zu planen und fachgerecht umzusetzen.

Der Abschluss dieser Weiterbildung in Form einer Berufsprüfung, qualifiziert für anspruchsvolle Aufgaben in der Bauwerksinstandhaltung und eröffnet Karrieremöglichkeiten in spezialisierten Unternehmen oder im Baugewerbe allgemein. Die Weiterbildung kombiniert Theorie und Praxis und richtet sich an Personen mit Erfahrung im Bauhauptgewerbe, die ihre beruflichen Kenntnisse erweitern möchten.

Weitere Informationen
BAUTENSCHUTZ-<br>FACHMANN / - FRAU

BAUMASCHINEN-
FÜHRER/IN

Mit Zertifikat

Baumaschinenführer/innen arbeiten auf Baustellen des Hoch-, Tief- und Verkehrswegbaus mit verschiedenen Baumaschinen, die zum Verschieben von Lasten, für Belagsarbeiten sowie für Erdbewegungsarbeiten (Aushub und Planieren) eingesetzt werden.

Als Fachleute sind sie auf eines oder mehrere Fachgebiete spezialisiert:

  • Baumaschinen ab 2 bis 5 Tonnen
  • Hydraulische Pneu- und Raupenbagger
  • Pneu- und Raupenlader
  • Schreitbagger
  • Schwarzdecken- und Betonstrassenfertiger
  • Walzen
  • Verdichtungsgeräte und Spezialgeräte
  • Kleindumper und Grossdumper

Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Baumaschinenführer:

  • 18. Altersjahr vollendet
  • Bauhandwerkliche Erfahrung
  • Technisches Verständnis
  • Mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse
Weitere Informationen
BAUMASCHINEN-<br>FÜHRER/IN

KRANFÜHRER/IN

Mit Zertifikat

Kranführer/innen tragen die Verantwortung für das sichere Bewegen schwerer Lasten auf Baustellen. Die Hauptaufgabe besteht darin, Lasten korrekt einzuhängen und präzise an die gewünschten Stellen zu bringen. Um Krane bedienen zu dürfen, benötigt man in der Schweiz einen Kranführerausweis der SUVA.

Es gibt drei Krankategorien:

  • Kategorie A – Fahrzeugkrane
    Fahrzeugkrane wie Autokrane, Mobilkrane, Raupenkrane, Anhängerkrane, mit Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane und Teleskopstapler sowie Lastwagenladekrane mit einem Lastmoment von mehr als 400 000 Nm oder einer Auslegerlänge von mehr als 22 Metern.
  • Kategorie B – Turmdrehkrane
    Turmdrehkrane wie Obendreher-, Untendreher- und Wippkrane.
  • Kategorie C – Industrie- und übrige Krane
    Die Ausbildung ist obligatorisch. Es gibt keine Prüfung.
    Übrige Krane wie Portalkrane, Brückenkrane, Auslegerkrane, Drehkrane, ohne Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane und Teleskopstapler sowie Lastwagenladekrane mit einem Lastmoment von höchstens 400 000 Nm und einer Auslegerlänge von höchstens 22 Metern.

Die Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den eidgenössischen Richtlinien und werden nur bei von der SUVA anerkannten Ausbildungsstätten angeboten. Mit ihrem Wissen leisten Kranführer/innen einen wichtigen Beitrag zur Effizienz und Sicherheit auf Baustellen.

Voraussetzungen für die Kranführerausbildung sind:

  • Persönliche Eignung (SUVA-Gesundheitsformulare)
  • Gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (Niveaustufe B1)
  • Handwerkliche Erfahrung und technisches Verständnis
Weitere Informationen
KRANFÜHRER/IN

SPRENGBERECHTIGTE/R

Mit Zertifikat

Sprengberechtigte tragen eine besonders grosse Verantwortung, da ihre Tätigkeit äusserst vielseitig und anspruchsvoll ist. Das Sprengstoffgesetz unterscheidet dabei zwischen allgemeinen und besonderen Sprengarbeiten:

  • Allgemeine Sprengarbeiten umfassen alltägliche Aufgaben wie Graben-, Abtrags- und Findlingssprengungen sowie Holz- und Wurzelstocksprengungen.
  • Besondere Sprengarbeiten beinhalten anspruchsvollere Tätigkeiten wie Grossbohrloch-Sprengungen, Metallsprengungen oder die Vernichtung von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Umgang mit Sprengstoffen sind im Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung geregelt.

Mit ihrem Verantwortungsbewusstsein leisten Sprengberechtigte einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Effizienz in ihrem Arbeitsbereich.

Sprengstoffgesetz

Sprengstoffverordnung

Weitere Informationen zu diesem Berufsbild sind in der Download-Sektion.

SPRENGBERECHTIGTE/R

Downloads Sprengberechtigte/r

SPRENGFACHMANN/-FRAU

mit eidgenössischem Fachausweis

Sprengfachleute tragen die Verantwortung für die Planung und Durchführung von Sprengarbeiten im Tief- und Rückbau, im Untertagebau sowie in Steinbrüchen. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Erstellung von Sprengplänen, die Organisation des Sprengstofftransports und die Überwachung aller Sicherheitsmassnahmen.

Um als Sprengfachmann/-frau mit eidgenössischem Fachausweis tätig zu sein, ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich, ergänzt durch den Sprengausweis der Kategorie C mit besonderen Sprengberechtigungen. Nach dem Erwerb des EFZ sind mindestens vier Jahre Berufspraxis im zivilen Sprenggewerbe notwendig. Mit ihrem Fachwissen leisten Sprengfachleute einen entscheidenden Beitrag zur sicheren und effizienten Durchführung von Sprengarbeiten.

Weitere Informationen
SPRENGFACHMANN/-FRAU

KONTAKTPERSON FÜR ARBEITSSICHERHEIT (KOPAS)

Mit Zertifikat

Kontaktpersonen Arbeitssicherheit (KOPAS) organisieren und koordinieren im Unternehmen alle Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Ihre Aufgabe ist es, Gefährdungen zu identifizieren, Risiken zu beurteilen und passende Sicherheitsmassnahmen zu planen sowie umzusetzen. Dazu gehört die Einführung und Einhaltung eines Sicherheitsleitbilds, das Schulen und Informieren von Mitarbeitenden, sowie die Organisation von Notfallmassnahmen.

Die Ausbildung zur KOPAS vermittelt grundlegendes Wissen zu Sicherheitsstandards und gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Bauhauptgewerbe. Sie ist Voraussetzung, um die Branchenlösung «sicuro» umzusetzen und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Weitere Informationen
KONTAKTPERSON FÜR ARBEITSSICHERHEIT (KOPAS)

WEITERBILDUNG BAUFACHARBEITER/IN

Baufacharbeiter/innen erwerben in der Weiterbildung praxisorientierte und theoretische Kompetenzen, die sie gezielt auf die Arbeit auf Schweizer Baustellen vorbereiten.

Der Kurs umfasst 300 Lernstunden und schliesst mit einem Qualifikationsverfahren ab. Absolvent/innen qualifizieren sich für eine Einstufung in die höhere Lohnklasse, was ihre erweiterte Fachkompetenz widerspiegelt und ihre beruflichen Perspektiven im Baugewerbe stärkt.
Diese Weiterbildung ist speziell auf die Anforderungen der Bauwirtschaft zugeschnitten und bietet Mitarbeitenden von Bauunternehmen die Möglichkeit, sich für anspruchsvollere Aufgaben zu qualifizieren und ihre Karriere voranzutreiben.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen können direkt beim zuständigen Ausbildungsanbieter eingesehen werden.

  • Sicherheitsgrundlagen für Baustellen: PSA, Arbeitsgeräte und Lebensrettende Regeln
  • Grundlagen: Kleingeräte, Rapportierung, und Baupläne lesen
  • Grundlagen und Umsetzung von Kanal- und Werkleitungsarbeiten
  • Schalungsbau: Bauteile erstellen und versetzen
  • Mauerwerke, Abdichtungen und Dämmungen erstellen
  • Reinigung, Entsorgung und Lagerung von Inventar und Baustoffen auf der Baustelle
  • Qualifikationsverfahren: Theorie und Praxis

  • Mitarbeiter/innen Hoch- und Tiefbau

  • Nachweis von min. 6 Monaten Praxis in den letzten 12 Monaten
  • Mindestalter 22 Jahre
  • Mitarbeiter der Lohnklassen C und B, unabhängig vom Migrations- oder Sprachhintergrund
  • Sprachniveau B1 in einer der angebotenen Kurssprachen
    (Deutsch/Portugiesisch/Italienisch)
  • Der/die Teilnehmende befindet sich bei Kursbeginn in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

7 Wochen

03. März 2025 – 18. April 2025

  • Weiterbildung Baufacharbeiter
  • WB1

  • Deutsch
  • Portugiesisch
  • Italienisch

  • Unterkunft und Verpflegung

Details zu den Kosten und zur Finanzierung befinden sich im Merkblatt bei den Downloads

  • bis 6.12.2024

  • Die Teilnahmebestätigung erfolgt bis Ende Januar 2025.

  • Das Aufgebot zum Kurs wird dem Arbeitgeber/Teilnehmer ca. eine Woche vor Kursbeginn zugestellt.

FAQ

K-BMF-Baumaschinenführerausbildungen und -prüfungen sind in der Prüfungsordnung und in der Wegleitung beschrieben: Dokumente

Genaue Informationen zu den Ausbildungskursen finden Sie direkt beim jeweiligen Ausbildungszentrum: Prüfungsstätten Baumaschinenführer / Ausbildungs- und Prüfungsstätten

Bitte beantragen Sie ein Duplikat auf folgender Webseite: Ausweise

Nein, der Verein K-BMF anerkennt keine Baumaschinenführerausweise Dritter.

Gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Art. 8, dürfen Arbeiten mit besonderen Gefahren, wozu auch die Arbeit mit Baumaschinen zählt, nur durch ausgebildete Personen ausgeführt werden. Ein/e Baumaschinenführer/in benötigt daher eine entsprechende Ausbildung.
Der Verein K-BMF bietet für das Bauhauptgewerbe schweizweit anerkannte und von der SUVA empfohlene Ausbildungen mit Ausweis an.

Für den Kranführerausweis ist die SUVA zuständig.

Der Sprengverband Schweiz organisiert Ausbildungskurse für Sprengberechtigte sowie Sprengfachleute.

Informationen zu den Prüfungen und der Link zum Anmeldeformular finden sich hier.

 

Informationen zur Subjektfinanzierung finden sich auf der Seite des SBFI: Bundesbeiträge für Kurse, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten

 

Oder mit für das Bauhauptgewerbe spezifischen Informationen hier.

Die Entscheidung über die Zulassung zu einer eidg. Prüfung ist abhängig davon, ob ein Kandidat bzw. eine Kandidatin die Zulassungsbedingungen in der Prüfungsordnung (vgl. Abs. 3.31) erfüllt. Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission bei Erhalt der Anmeldung mit allen Unterlagen. Es können nur vollständige Dossiers berücksichtigt werden.

Berufserfahrung kann bis zum Zeitpunkt der Prüfung gesammelt werden.

Weiterführende Informationen sowie die Prüfungsordnungen zu den jeweiligen eidg. Prüfungen finden sich hier.

 

Für eine individuelle Beratung steht Ihnen die Geschäftsstelle Prüfungen HBB zur Verfügung.

Geschäftsstelle Prüfungen HBB
c/o Bereich Bildung
Weinbergstrasse 49
8006 Zürich
+41 58 360 76 99

Diplome und Kurszertifikate, die von Bildungsanbietern direkt ausgestellt wurden (wie z.B. Kursbestätigungen oder HF-Diplome), müssen bei den jeweiligen Bildungsanbietern bestellt werden. Eidg. Diplome und Fachausweise können beim SBFI direkt bestellt werden (mehr Informationen dazu finden sich hier: Kandidierende und Absolvierende).

Informationen zum Vorgehen für die Beantragung eines Nachteilsausgleiches finden sich hier.

Informationen zu den Prüfungsgebühren erhalten Sie in der Prüfungsausschreibung oder bei der Geschäftsstelle Prüfungen HBB.

Geschäftsstelle Prüfungen HBB
c/o Bereich Bildung
Weinbergstrasse 49
8006 Zürich
+41 58 360 76 99

Hast du Fragen?


Geschäftsstelle Prüfungen HBB

c/o Bereich Bildung

Weinbergstrasse 49

8006 Zürich

+41 58 360 76 99